Bildungskarenz – alles was du wissen musst

Bildungskarenz

In der heutigen Arbeitswelt reicht ein Studium oder eine einfache Ausbildung oft nicht mehr aus. Um immer am Ball zu bleiben muss man sich ständig weiterbilden. Der Gesetzgeber hat dafür unter anderem die Bildungskarenz geschaffen. Damit kann man sich unentgeltlich von der Anstellung freistellen lassen, um sich weiterzubilden.

Voraussetzungen – es gibt einiges zu beachten

Um überhaupt in den Genuss der Bildungskarenz zu kommen, muss man aktuell seit mindestens sechs Monaten in einem Arbeitslosenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Weiterhin muss das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Schon bei Beantragung muss man auch schon einen konkreten Nachweis der Bildungsmaßnahme vorzeigen können. Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden pro Woche besucht werden. Ausnahmen gibt es, wenn man Kinder unter sieben Jahren betreut. Dann sinkt die Wochenzeit auf 16 Stunden.

Man sollte also unbedingt vorher prüfen, ob man die Bildungskarenz Voraussetzungenerfüllt.

Dauer der Bildungskarenz

Auch für die Dauer der Bildungskarenz gibt es konkrete Vorschriften. Innerhalb von vier Jahren darf man die Bildungskarenz maximal zwölf Monate in Anspruch nehmen.

Die zwölf Monate müssen dabei nicht zusammenhängend beansprucht werden. Man kann das ganze auch in mehrere Teile von mindestens zwei Monaten aufteilen.

vielseitige Möglichkeiten

Bei der Wahl der Weiterbildung ist man weitestgehend frei. So müssen die neu erlernten Fähigkeiten nichts mit der jetzigen Arbeitsstelle zu tun haben. Mann kann die Zeit zum Beispiel auch nutzen, um eine Fremdsprache zu nutzen.

Auch Schul- oder Studienabschlüsse lassen sich damit nachholen.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man die Weiterbildung im Ausland durchführt. Somit wäre zum Beispiel ein Studium in den USA möglich

Aufpassen muss man allerdings, wenn das neu zu erlernende zu sehr in den Hobby Bereich abdriftet. Dann kann man zwar im Einzelfall noch auf eine gesonderte Prüfung hoffen, Aussicht auf Erfolg ist dabei aber nicht garantiert.

Arbeitgeber mit ins Boot holen

Wenn der konkrete Plan zur Bildungskarenz steht, dann muss man das Ganze noch mit dem Arbeitgeber absprechen. Der muss das zwingend genehmigen.

Am besten legt man sich vorher ein paar Gründe zurecht, warum auch der Arbeitgeber von den neu erlernten Fähigkeiten profitiert.